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Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO insbesondere:
a) die Durchführung von Pflichtprüfungen nach §§ 316 ff HGB und §§ 53 ff GenG;
b) die Durchführung freiwilliger Prüfungen in Anlehnung an die Pflichtprüfungen zu a);
c) sonstige in das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers passende Prüfungen und die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Vertrieb, Montage, Demontage und Verwertung von Baugruppe und Geräten, Steuerungen und Kommunikationssystemen insbesondere für industrielle Automation; Entwicklung, Planung, Projektierung und Herstellung von Baugruppen und Geräten sowie Anlagen und Systemen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei und möchten Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Tätigkeiten verschaffen., Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei und möchten Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Tätigkeiten verschaffen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
selbständige Tätigkeit als Krankengymnastin, es
werden ausschließlich Hausbesuche durchgeführt
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024